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Nutzungsbedingungen KN:IX plus

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Stand: 01.05.2023.

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Nutzer*innen des Online-Informationsangebots KN:IX plus des Kompetenznetzwerks „Islamistischer Extremismus“ (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Violence Prevention Network gGmbH (im Folgenden: „VPN“) und den Nutzer*innen des Online-Informationsangebots KN:IX plus des Kompetenznetzwerks „Islamistischer Extremismus“ (KN:IX) und enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung des Informationsangebots.
1.2. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer*innen finden keine Anwendung, sofern ihre Geltung durch VPN nicht ausdrücklich bestätigt worden ist.

2. Vertragsgegenstand

2.1. VPN betreibt im Rahmen des Onlineangebotes „KN:IX“ das Informationsangebot „KN:IX plus“, über den Nutzer*innen Informationen über relevante Kanäle auf sozialen Netzwerken abrufen können – insbesondere aus dem Bereich des Islamistischen Extremismus. Die Informationen werden dabei ausdrücklich nur für wissenschaftliche Forschungszwecke oder die praktische Arbeit im Bereich der Extremismusprävention bereitgestellt.

3. Abschluss der Nutzungsvereinbarung, Nutzer*innenkonto

3.1. Die Nutzung der Informationsangebots setzt den Abschluss der Nutzungsvereinbarung mit VPN und die Einrichtung eines Nutzer*innenkontos für das Informationsangebot voraus.
3.2. Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung erfolgt außerhalb der Informationsangebots über eine Individualkommunikation zwischen den Nutzer*innen und VPN.
3.3. Nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung können die Nutzer*innen unter Angabe ihrer Daten ein Nutzungskonto erstellen. VPN wird ihnen nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung die Informationen bereitstellen, wie sie ein Nutzungskonto erstellen können.
3.4. Die Nutzer*innen sind verpflichtet, die bei Vertragsschluss erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer nachträglichen Änderung der erhobenen Daten haben die Nutzer*innen die betreffenden Angaben in ihrem Nutzer*innenkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – VPN unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.
3.5. Der Zugang der Nutzer*innen zum Informationsangebot ist nur mit Hilfe eines Benutzernamens und eines individuellen Passworts (im Folgenden „Zugangsdaten“) möglich. Die Nutzer*innen haben die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind den Nutzer*innen die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellen sie fest oder hegen sie den den Verdacht, dass ihre Zugangsdaten von einer dritten Person genutzt werden, haben sie dies VPN unverzüglich mitzuteilen.
3.6. Die Eröffnung eines Nutzer*innenkontos und die Nutzung des Informationsangebots sind kostenfrei möglich.

4. Nutzung des Informationsangebots durch Mitarbeitende der Nutzer*innen

4.1. Sind die Nutzer*innen eine juristische Person oder handeln sie im Rahmen einer selbständigen, gewerblichen oder beruflichen Eigenschaft und wollen sie die Nutzung des Informationsangebots einer*einem Mitarbeitenden übertragen, so sind sie verpflichtet, für jede*jeden Mitarbeitenden ein eigenes Nutzer*innenkonto mit eigenen Zugangsdaten anzulegen bzw. anlegen zu lassen. Die Nutzer*innen sind nicht berechtigt, ihre eigenen Zugangsdaten einem*einer Mitarbeitenden mitzuteilen und diesem*dieser zur Nutzung zu überlassen. Voraussetzung für eine Nutzung des Informationsangebots durch Mitarbeitende der Nutzer*innen ist, dass die Nutzer*innen die Mitarbeitenden zuvor zur Geheimhaltung der Zugangsdaten verpflichtet haben. Die Nutzer*innen sind ferner verpflichtet, sicherzustellen, dass die betreffenden Mitarbeitenden die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen kennen und einhalten.
4.2. Die Nutzer*innen haften für ein schuldhaftes Verhalten ihrer Mitarbeitenden, denen sie die Nutzung des Informationsangebots ermöglichen, wie für eigenes Verschulden.

5. Funktionen des Informationsangebots

5.1. VPN stellt den Nutzer*innen über die Netzwerkwebsite von “KN:IX“ einen Monitoring- Informationsdienst mit der Bezeichnung „KN:IX monitor“ über bestimmte auf sozialen Netzwerken betriebene Kanäle für wissenschaftliche Forschungszwecke oder die praktische Arbeit im Bereich der Extremismusprävention zur Verfügung. Bei dem durchgeführten Monitoring handelt es sich um ein schwerpunktmäßig quantitatives Monitoring, zu dessen Ergebnissen von VPN oder anderen Expert*innen eine kurze Stellungnahme und Bewertung verfasst wird. Zudem bietet VPN den Nutzer*innen die monatlichen Trend-Analysen KN:IX trend sowie tiefergreifende Beiträge KN:IX kontext.
5.2. VPN aktualisiert die Informationen in regelmäßigen Abständen.
5.3. VPN übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen.
5.4. Es steht im alleinigen Ermessen von VPN, welche Informationen VPN im Rahmen des Informationsangebots zur Verfügung stellt oder in welchem Zyklus VPN eine Aktualisierung durchführt. Die Nutzer*innen haben hierauf weder Einfluss, noch einen Anspruch darauf, dass Informationen zur Verfügung gestellt werden.
5.5. Soweit die Nutzer*innen VPN vorschlagen, bestimmte Kanäle in das Monitoring aufzunehmen, obliegt die Entscheidung darüber alleine VPN.

6. Rechte zur Nutzung in KN:IX plus bereitgestellter Inhalte

6.1. VPN ist (sofern nicht durch Quellenangabe o.ä. gekennzeichnet) alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte der im Rahmen von KN:IX plus bereitgestellten urheberrechtlichen Werke, wie bspw. bereitgestellten Texten auf KN:IX monitor, KN:IX trend und KN:IX kontext sowie alleiniger Inhaber der auf dem KN:IX monitor bereitgestellten Daten, letztere sowohl einzeln, als auch in Teilen oder in ihrer Gesamtheit als Datenbank (gemeinsam mit den urheberrechtlichen Werken folgend als „Inhalte“ bezeichnet). Die Rechtsinhaberschaft an den Inhalten wird durch diesen Vertrag nicht berührt.
6.2. VPN räumt den Nutzer*innen ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Inhalte zu den in Ziffer 2 und Ziffer 5 genannten Zwecken ein. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind die Nutzer*innen nicht dazu berechtigt, die Inhalte zu anderen als den genannten Zwecken zu nutzen. Eine kommerzielle Nutzung, die über die genannten Zwecke hinausgeht, ist untersagt. Die Nutzer*innen sind insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte zu vervielfältigen oder zu bearbeiten, sowie sie öffentlich zugänglich zu machen oder sonst Dritten zur Nutzung zu überlassen, soweit dies nicht zu den genannten Zwecken erforderlich ist. Insbesondere ist es den Nutzer*innen nicht gestattet, die Inhalte zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu unterlizenzieren oder die Inhalte öffentlich wiederzugeben.
6.3. Soweit den Nutzer*innen nicht ausdrücklich nach den vorstehenden Ziffern Rechte zur Nutzung eingeräumt werden, behält sich VPN alle Rechte an den Inhalten vor.
6.4. Verstoßen die Nutzer*innen gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, fallen sämtliche im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte sofort an VPN zurück.
6.5. Soweit die Nutzer*innen die Inhalte oder Informationen und/oder Erkenntnisse in wissenschaftlichen Veröffentlichungen verwenden, sind als Quelle an klar sichtbarer Stelle folgende Informationen anzugeben:
„Quelle: KN:IX plus, ein Informationsangebot des Kompetenznetzwerk “Islamistischer Extremismus” (KN:IX), realisert durch Violence Prevention Network gGmbH“.

7. Weitere Pflichten der Nutzer*innen

7.1. Die Nutzer*innen sind verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die über eine bestimmungsgemäße Nutzung des Informationsangebots hinausgehen. Sie sind insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen, das Informationsangebot in einer Art und Weise zu benutzen, durch die ein sicherer Betrieb der Systeme von VPN oder Dritter gefährdet werden könnte, z. B. indem sie die Infrastruktur von VPN einer übermäßigen Belastung aussetzen oder auf andere Weise das Funktionieren des Informationsangebots stören oder gefährden.
7.2. Im Falle von Pflichtverletzungen der Nutzer*innen kann VPN angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese zu unterbinden. Verletzen Nutzer*innen vertragliche Pflichten trotz erfolgter Abmahnung durch VPN und ist VPN die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar, hat VPN das Recht, die Nutzungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen.

8. Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung

8.1. Die Nutzungsvereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.2. Jede Kündigung bedarf der Textform. Die Nutzer*innen können die Kündigung VPN gegenüber erklären, indem sie die Löschfunktion in ihrem Profil verwenden.

9. Haftung

9.1. VPN haftet für Schäden der Nutzer*innen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3.) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3.) ist die Haftung von VPN jedoch, soweit sie gesetzlich überhaupt vorgesehen ist, beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind.
9.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der*die Nutzer*in regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
9.3. Im Übrigen ist die Haftung von VPN unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

10. Verfügbarkeit, Wartung, technische Probleme

10.1. VPN bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktionalität des Informationsangebots. Der*die Nutzer*in erkennt jedoch an, dass bereits aus technischen Gründen und aufgrund der Abhängigkeit von äußeren Einflüssen, z. B. im Rahmen der Fernmeldenetze, eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Informationsangebots nicht realisierbar ist.
10.2. VPN führt an den Systemen des Informationsangebots zur Sicherstellung des Betriebes und zum Zwecke der Erweiterung des Informationsangebots gelegentlich Wartungsarbeiten durch, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Informationsangebots führen können. VPN wird die Wartungsarbeiten, sofern möglich, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

11. Datenschutz

11.1. VPN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer*innen. Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung von KN:IX.
11.2. VPN und KN:IX verarbeiten personenbezogene Daten jeweils als unabhängige Verantwortliche. Es findet keine gemeinsame Festlegung von Zwecken und Mitteln der Datenverarbeitung statt.

12. Änderung der Nutzungsbedingungen

12.1. VPN hat das Recht, die Nutzungsbedingungen um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Funktionen des Informationsangebots zu ergänzen. Die Ergänzungen der Nutzungsbedingungen werden den Nutzer*innen spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihnen angegebenen E-Mail-Adressen angekündigt. Die Zustimmung der Nutzer*innen zu der Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn sie der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widersprechen. VPN verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
12.2. Widersprechen Nutzer*innen der Änderung der Nutzungsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. VPN behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
12.3. Im Übrigen ist eine Änderung der Nutzungsbedingungen jederzeit mit Zustimmung der Nutzer*innen möglich.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.13.2. Auf die Nutzungsvereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13.3. Sind Nutzer*innen Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Nutzungsvereinbarung ergebenden Ansprüche Frankfurt am Main. VPN kann den Nutzer*innen jedoch auch an ihren allgemeinen Gerichtsständen verklagen.

Stand: Mai 2023