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Allgemeine Nutzungsbedingungen des Informationsangebots KN:IX plus

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1. Geltungsbereich
1.1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Nutzer*innen des Online-Informationsangebots KN:IX plus des Kompetenznetzwerks „Islamistischer Extremismus“ (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Violence Prevention Network gGmbH (im Folgenden: „VPN“) und den Nutzer*innen des Online-Informationsangebots KN:IX plus des Kompetenznetzwerks „Islamistischer Extremismus“ (KN:IX) und enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Plattform und ihrer Informationsangebote.

1.2.
Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Nutzer*innen finden keine Anwendung, sofern ihre Geltung durch VPN nicht ausdrücklich bestätigt worden ist.

2. Vertragsgegenstand
VPN betreibt im Rahmen des Onlineangebotes „KN:IX“ den Informationsdienst KN:IX plus, über den Nutzer*innen Informationen über relevante Kanäle auf sozialen Netzwerken abrufen können – insbesondere aus dem Bereich des Islamistischen Extremismus. Die Informationen werden dabei ausdrücklich nur für wissenschaftliche Forschungszwecke oder die praktische Arbeit im Bereich der Extremismusprävention bereitgestellt.

3. Abschluss der Nutzungsvereinbarung, Nutzer*innenkonto
3.1.
Die Nutzung der Plattform setzt den Abschluss der Nutzungsvereinbarung mit VPN und die Einrichtung eines Nutzer*innenkontos für die Plattform voraus.

3.2.
Der Abschluss der Nutzungsvereinbarung erfolgt außerhalb der Plattform über eine Individualkommunikation zwischen den Nutzer*innen und VPN.

3.3.
Nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung können die Nutzer*innen unter Angabe ihrer Daten ein Nutzungskonto erstellen. VPN wird ihnen nach Abschluss der Nutzungsvereinbarung die Informationen bereitstellen, wie sie ein Nutzungskonto erstellen können.

3.4.
Die Nutzer*innen sind verpflichtet, die bei Vertragsschluss erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer nachträglichen Änderung der erhobenen Daten haben die Nutzer*innen die betreffenden Angaben in ihrem Nutzer*innenkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – VPN unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

3.5.
Der Zugang der Nutzer*innen zur Plattform ist nur mit Hilfe eines Benutzernamens und eines individuellen Passworts (im Folgenden „Zugangsdaten“) möglich. Die Nutzer*innen haben die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind den Nutzer*innen die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellen sie fest oder hegen sie den den Verdacht, dass ihre Zugangsdaten von einer dritten Person genutzt werden, haben sie dies VPN unverzüglich mitzuteilen.

3.6.
Die Eröffnung eines Nutzer*innenkontos und die Nutzung der Plattform sind kostenfrei möglich.

4. Nutzung der Plattform durch Mitarbeitende der Nutzer*innen
4.1.
Sind die Nutzer*innen eine juristische Person oder handeln sie im Rahmen einer selbständigen, gewerblichen oder beruflichen Eigenschaft und wollen sie die Nutzung der Plattform einer*einem Mitarbeitenden übertragen, so sind sie verpflichtet, für jede*jeden Mitarbeitenden ein eigenes Nutzer*innenkonto mit eigenen Zugangsdaten anzulegen bzw. anlegen zu lassen. Die Nutzer*innen sind nicht berechtigt, ihre eigenen Zugangsdaten einem*einer Mitarbeitenden mitzuteilen und diesem*dieser zur Nutzung zu überlassen. Voraussetzung für eine Nutzung der Plattform durch Mitarbeitende der Nutzer*innen ist, dass die Nutzer*inen die Mitarbeitenden zuvor zur Geheimhaltung der Zugangsdaten verpflichtet haben. Die Nutzer*innen sind ferner verpflichtet, sicherzustellen, dass die betreffenden Mitarbeitenden die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen kennen und einhalten.

4.2.
Die Nutzer*innen haften für ein schuldhaftes Verhalten ihrer Mitarbeitenden, denen sie die Nutzung der Plattform ermöglichen, wie für eigenes Verschulden.

5. Funktionen der Plattform
5.1.
VPN stellt den Nutzer*innen über die Netzwerkwebsite von „KN:IX“ einen Monitoring- Informationsdienst mit der Bezeichnung „KN:IX Monitor“ über bestimmte auf sozialen Netzwerken betriebene Kanäle zur Verfügung. Bei dem durchgeführten Monitoring handelt es sich um ein schwerpunktmäßig quantitatives Monitoring, zu dessen Ergebnissen von VPN oder anderen Expert*innen eine kurze Stellungnahme und Bewertung verfasst wird.

5.2.
VPN aktualisiert die Informationen in regelmäßigen Abständen.

5.3.
VPN übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen.

5.4.
Es steht im alleinigen Ermessen von VPN, welche Informationen VPN auf der Plattform zur Verfügung stellt oder in welchem Zyklus VPN eine Aktualisierung durchführt. Die Nutzer*innen haben hierauf weder Einfluss, noch einen Anspruch darauf, dass Informationen zur Verfügung gestellt werden.

5.5.
Soweit die Nutzer*innen VPN vorschlagen, bestimmte Kanäle in das Monitoring aufzunehmen, obliegt die Entscheidung darüber alleine VPN.

6. Rechte zur Nutzung der Daten
6.1.
VPN ist alleiniger Inhaber der bereitgestellten Daten, sowohl einzeln, als auch in Teilen oder in ihrer Gesamtheit als Datenbank. Die Inhaberschaft an den Daten oder der Datenbank wird durch diesen Vertrag nicht berührt.

6.2.
VPN räumt den Nutzer*innen ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Daten zu den in Ziffer […2.1…] genannten Zwecken ein. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind die Nutzer*innen nicht dazu berechtigt, die Daten und die Datenbank zu anderen als den in Ziffer […2.1…] genannten Zwecken zu nutzen. Die Nutzer*innen sind insbesondere nicht berechtigt, die Daten oder die Datenbank zu vervielfältigen oder zu bearbeiten, soweit dies nicht zu den genannten Zwecken erforderlich ist, sowie sie öffentlich zugänglich zu machen oder sonst Dritten zur Nutzung zu überlassen. Insbesondere ist es den Nutzer*innen nicht gestattet, die Daten oder die Datenbank zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu unterlizenzieren oder die Daten oder die Datenbank öffentlich wiederzugeben.

6.3.
Soweit den Nutzer*innen nicht ausdrücklich nach den vorstehenden Ziffern Rechte zur Nutzung eingeräumt werden, behält sich VPN alle Rechte an den Daten oder der Datenbank vor.

6.4.
Verstoßen die Nutzer*innen gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, fallen sämtliche im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte sofort an VPN zurück.

7. Weitere Pflichten der Nutzer*innen
7.1.
Die Nutzer*innen sind verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die über eine bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform hinausgehen. Sie sind insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen, die Plattform in einer Art und Weise zu benutzen, durch die ein sicherer Betrieb der Systeme von VPN oder Dritter gefährdet werden könnte, z. B. indem sie die Infrastruktur von VPN einer übermäßigen Belastung aussetzen oder auf andere Weise das Funktionieren der Plattform stören oder gefährden.

7.2.
Im Falle von Pflichtverletzungen der Nutzer*innen kann VPN angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese zu unterbinden. Verletzen Nutzer*innen vertragliche Pflichten trotz erfolgter Abmahnung durch VPN und ist VPN die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar, hat VPN das Recht, die Nutzungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen.

8. Laufzeit und Beendigung der Nutzungsvereinbarung
8.1.
Die Nutzungsvereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.2.
Jede Kündigung bedarf der Textform. Die Nutzer*innen können die Kündigung VPN gegenüber erklären, indem sie die Löschfunktion in ihrem Profil verwenden.

9. Haftung
9.1.
VPN haftet für Schäden der Nutzer*innen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3.) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (siehe Ziffer 2. und Ziffer 3.) ist die Haftung von VPN jedoch, soweit sie gesetzlich überhaupt vorgesehen ist, beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind.

9.2.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der*die Nutzer*in regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

9.3.
Im Übrigen ist die Haftung von VPN unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

10. Verfügbarkeit, Wartung, technische Probleme
10.1.
VPN bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktionalität der Plattform. Der*die Nutzer*in erkennt jedoch an, dass bereits aus technischen Gründen und aufgrund der Abhängigkeit von äußeren Einflüssen, z. B. im Rahmen der Fernmeldenetze, eine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform nicht realisierbar ist.

10.2.
VPN führt an den Systemen der Plattform zur Sicherstellung des Betriebes und zum Zwecke der Erweiterung der Plattform gelegentlich Wartungsarbeiten durch, die zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Plattform führen können. VPN wird die Wartungsarbeiten, sofern möglich, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

11. Datenschutz
11.1.
VPN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer*innen. Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung von KN:IX.

11.2.
VPN und KN:IX verarbeiten personenbezogene Daten jeweils als unabhängige Verantwortliche. Es findet keine gemeinsame Festlegung von Zwecken und Mitteln der Datenverarbeitung statt.

12. Änderung der Nutzungsbedingungen
12.1.
VPN hat das Recht, die Nutzungsbedingungen um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Funktionen der Plattform zu ergänzen. Die Ergänzungen der Nutzungsbedingungen werden den Nutzer*innen spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihnen angegebenen E-Mail-Adressen angekündigt. Die Zustimmung der Nutzer*innen zu der Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn sie der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widersprechen. VPN verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

12.2.
Widersprechen Nutzer*innen der Änderung der Nutzungsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. VPN behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

12.3.
Im Übrigen ist eine Änderung der Nutzungsbedingungen jederzeit mit Zustimmung der Nutzer*innen möglich.

13. Schlussbestimmungen
13.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.2.
Auf die Nutzungsvereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

13.3.
Sind Nutzer*innen Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Nutzungsvereinbarung ergebenden Ansprüche Frankfurt am Main. VPN kann den Nutzer*innen jedoch auch an ihren allgemeinen Gerichtsständen verklagen.

Stand: September 2021